Sturmschäden beseitigen: Wer zahlt was – und wie geht es jetzt weiter?
Nach schweren Unwettern im Westerwald & Kreis Altenkirchen stehen viele Grundstücksbesitzer vor demselben Problem: umgeknickte Zäune, abgerutschte Böschungen, zerstörte Terrassen – und die Frage, welche Versicherung eigentlich zahlt. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen den kompletten Ablauf von der ersten Sicherung bis zur fertigen Wiederherstellung.
Die ersten Schritte nach dem Sturm
In den ersten Stunden nach einem Unwetter zählt vor allem eines: Sicherheit vor Schnelligkeit. Ein umgestürzter Zaun oder eine instabile Böschung wirken zunächst wie ein Sachschaden – können aber schnell zur echten Gefahr werden, etwa wenn Kinder oder Passanten in die Nähe geraten.
- Gefahrenbereich absperren: Instabile Zäune, freiliegende Böschungen oder hängende Äste weiträumig markieren.
- Fotos machen, bevor Sie aufräumen: Jeden Schaden aus mehreren Winkeln dokumentieren – das ist die Grundlage jeder Schadensregulierung.
- Schaden zeitnah der Versicherung melden: Je nach Vertrag gilt eine kurze Meldefrist, im Zweifel lieber sofort anrufen.
- Nur Notsicherung, keine Endreparatur: Provisorisch sichern ist erlaubt und sogar Pflicht – die endgültige Reparatur erst nach Fotodokumentation beauftragen.
- Fachbetrieb mit Fotodokumentation beauftragen: So sparen Sie sich Rückfragen der Versicherung und beschleunigen die Regulierung.
Wer zahlt was? Versicherungen im Überblick
Die häufigste Frage, die uns nach Unwettern im Westerwald & Kreis Altenkirchen erreicht: "Zahlt das meine Versicherung?" Die Antwort hängt davon ab, wodurch der Schaden entstanden ist – Wind, Starkregen oder herabfallende Äste haben jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten.
| Versicherung | Deckt typischerweise ab | Beispiel-Schaden |
|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | Sturm ab Windstärke 8 (62 km/h) an fest verbundenen Bauteilen | Umgeknickter Zaun, abgedecktes Dach, zerstörte Terrassenüberdachung |
| Elementarschadenversicherung * | Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch | Abgerutschte Böschung, überflutete Kelleraußenwand |
| Hausratversicherung | Bewegliches Inventar im Haus und Garten | Weggewehte Gartenmöbel, zerstörtes Gartenhaus-Inventar |
| Private Haftpflichtversicherung | Schäden bei Dritten durch mangelnde Verkehrssicherung | Eigener Baum fällt auf Nachbarzaun oder -garage |
* Die Elementarschadenversicherung ist meist ein optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung – kein Standard. Prüfen Sie Ihre Police, ob dieser Baustein enthalten ist, bevor Sie bei Hangrutsch oder Starkregenschäden eine Regulierung erwarten.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Die genaue Deckung hängt immer von Ihrem individuellen Vertrag ab – im Zweifel klärt Ihr Versicherer die Zuständigkeit verbindlich.
Ablauf: Von der Schadensmeldung zur fertigen Wiederherstellung
Ein strukturierter Ablauf beschleunigt die Regulierung und sorgt dafür, dass Ihre Versicherung das Angebot ohne Rückfragen akzeptiert. So läuft es bei WallWerk ab:
Schaden sichern & Gefahr bannen
Bei akuter Gefahr für die Standsicherheit rücken wir kurzfristig aus und sichern den Bereich – unabhängig vom Stand der Versicherungsregulierung.
Reaktionszeit im Notfall: meist wenige StundenFotodokumentation & Schadensmeldung
Wir fotografieren den Ist-Zustand vor Beginn der Arbeiten – die Grundlage, die Ihre Versicherung für die Schadensmeldung benötigt.
Kostenloser Vor-Ort-Termin
Tobias Wall begutachtet den Schaden persönlich, klärt Umfang und Dringlichkeit und bespricht mit Ihnen die sinnvollste Lösung.
Detailliertes Festpreisangebot in 48h
Sie erhalten ein schriftliches, versicherungsfähiges Angebot mit Leistungsverzeichnis – zum direkten Einreichen bei Ihrer Versicherung.
Fachgerechte Wiederherstellung
Nach Ihrer Freigabe führen wir die Arbeiten mit eigenem Maschinenpark aus – von der Zaunreparatur bis zur kompletten Böschungssicherung.
Schätzpreis in 2 Minuten berechnen
Kostenlos & unverbindlich · Ideal als erste Grundlage für Ihre Versicherung
Schritt 1 von 3 – Was wurde beschädigt?
Zaunschäden: Doppelstabmatte oder WPC nach dem Sturm?
Der Zaun ist beim Sturm meist das erste Bauteil, das nachgibt – vor allem wenn Sichtschutzstreifen als Segelfläche wirken. Häufig lassen sich einzelne umgeknickte Felder und Pfosten austauschen, ohne die gesamte Anlage zu erneuern. Bei älteren Zäunen lohnt sich aber oft eine Aufwertung: Da Fundamentarbeiten und Montage ohnehin anfallen, ist der Umstieg auf blickdichten WPC-Sichtschutz meist nur ein kleiner Mehrpreis. Den ausführlichen Vergleich inklusive Preisen finden Sie in unserem Ratgeber zu Doppelstabmatte vs. WPC.
Wichtig für die Statik: Neue Zaunpfosten müssen frostsicher einbetoniert werden, damit sie dem nächsten Sturm standhalten. Details zu unseren Leistungen rund um Zaun und Sichtschutz finden Sie auf unserer Zaunbau-Seite.
Tobias Wall zur Zusammenarbeit mit Versicherungen:
"Der größte Fehler nach einem Sturmschaden ist Hektik: Wer sofort alles wegräumt, ohne zu fotografieren, erschwert sich die eigene Schadensmeldung unnötig. Wir dokumentieren jeden Schaden, bevor wir eine Schraube anfassen – das beschleunigt die Regulierung spürbar und erspart unseren Kunden viele Rückfragen."
Bagger- & Erdarbeiten: Wurzelstöcke, Böschung & Hangrutsch
Umgestürzte Bäume hinterlassen meist mehr als nur den Stamm: Der Wurzelstock reißt beim Kippen oft einen erheblichen Teil des Bodens mit hoch und muss fachgerecht mit dem Bagger entfernt werden, bevor die Fläche wieder nutzbar ist.
Nach tagelangem Starkregen ist zusätzlich die Böschung besonders gefährdet: Vollgesogener Boden verliert an Halt und kann abrutschen. Ist eine Stützmauer bereits beschädigt oder fehlt sie ganz, sichern wir den Hang kurzfristig und dauerhaft – meist mit L-Steinen und einer Drainage gegen erneutes Stauwasser. Den kompletten Leitfaden inklusive Größentabelle und Preisen lesen Sie in unserem Ratgeber zu Stützmauern & Hangsicherung.
Was ein Baggereinsatz für Wurzelstock-Entfernung oder Böschungssicherung im Westerwald grundsätzlich kostet, haben wir in unserem Ratgeber zu Baggerarbeiten-Kosten detailliert aufgeschlüsselt.
Galabau-Wiederherstellung: Terrasse & Pflaster
Herabfallende Äste und umstürzende Zäune beschädigen häufig auch Terrassenplatten, Pflasterflächen oder Wege. Je nach Belag lassen sich einzelne Platten austauschen – bei größeren Setzungsschäden durch unterspülten Unterbau ist oft eine partielle oder komplette Neuverlegung sinnvoller. Die Vor- und Nachteile der gängigen Beläge (Feinsteinzeug, Naturstein, Betonpflaster) vergleichen wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Terrassenbelag.
Sind Einfahrt oder Hofpflaster betroffen, lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zu Pflasterarbeiten-Kosten – dort finden Sie konkrete Preise pro Quadratmeter für den Westerwald und die Region Bonn.
FAQ – Sturmschäden & Versicherung
Die meisten Versicherungsbedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung, oft innerhalb weniger Tage bis einer Woche. Prüfen Sie Ihre Police oder rufen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung an.
Bei größeren Schäden verlangen Versicherungen häufig ein Gutachten. Bei überschaubaren Schäden wie einem beschädigten Zaunfeld reicht in der Regel eine lückenlose Fotodokumentation plus ein detaillierter Kostenvoranschlag von uns.
In der Regel die Wohngebäudeversicherung, sofern der Sturm mindestens Windstärke 8 (ab 62 km/h) erreicht hat und das Bauteil fest mit dem Grundstück verbunden ist.
Ein Sturmschaden entsteht direkt durch Wind. Ein Elementarschaden entsteht durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch – etwa eine abgerutschte Böschung. Elementarschäden sind meist nur über einen separaten Zusatzbaustein abgedeckt.
Ja, einfache Sicherungsmaßnahmen gehören sogar zu Ihrer Schadensminderungspflicht. Beginnen Sie aber erst mit der dauerhaften Reparatur, nachdem Sie den Schaden fotografisch dokumentiert und gemeldet haben.
Das hängt stark vom Schadensbild ab: Eine Zaunreparatur beginnt bei wenigen hundert Euro pro Feld, eine Böschungssicherung mit L-Steinen liegt oft bei 1.000–3.000 € und die Wiederherstellung einer Terrasse bei 150–220 €/m². Nutzen Sie unseren Sturmschaden-Rechner oben für einen ersten Richtwert.
Ja. Bei akuter Gefahr sichern wir sofort. Für die vollständige Wiederherstellung erstellen wir zunächst ein Festpreisangebot zum Einreichen bei Ihrer Versicherung – die Beauftragung erfolgt nach Ihrer Freigabe.